Nichtfinanzielle Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz.


Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konzepte und Ergebnisse, angewandte Due-Diligence-Prozesse, wesentliche Risiken sowie die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu beschreiben.

weitere Details

  • Erarbeitung von Konzepten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Erstellung von Wesentlichkeitsanalysen
  • Entwicklung von Indikatoren und Kennzahlensystemen
  • Unterstützung bei der plausiblen Begründung der Abweichung von einer Offenlegungspflicht (Comply or Explain-Prinzip)
  • Erstellung nichtfinanzieller Berichte auf der Grundlage von nationalen oder internationalen Rahmenwerken (z.B. Deutscher Nachhaltigkeitkodex, GRI-Standard/G4)*




* Übrigens: Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex überarbeitet, um Rechtskonformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) herzustellen. Mit dem DNK können die neuen CSR Berichtspflichten erfüllt werden.