Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konzepte und Ergebnisse, angewandte Due-Diligence-Prozesse, wesentliche Risiken sowie die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu beschreiben.
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* Übrigens: Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex überarbeitet, um Rechtskonformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) herzustellen. Mit dem DNK können die neuen CSR Berichtspflichten erfüllt werden.